Verhaimung

Gutachtertätigkeit Verhaimung

Für den Aufstau eines Fließgewässers ist die Einräumung eines Wasserrechts notwendig. Zum Schutz der Interessen von Oberliegern und Unterliegern wird von der Behörde ein zulässiges Staumaß definiert, das im Allgemeinen in Bezug auf einen werksbezogenen Höhenbezugspunkt - den sogenannten Haimstock - angegeben wird.
Die bewilligte Stauhöhe wird gemäß Staumaßverordnung gekennzeichnet.
Die Dokumentation der Höhenlage einer Stauanlage erfolgt gemäß Wasserrechtsgesetz im Haimprotokoll.

Durch die jahrelange Tätigkeit auf diesem Gebiet kennt man in der AREA Vermessung ZT-GmbH die Anforderungen der Behörde und ist mit den einschlägigen Begriffen bestens vertraut.
Kurz gesagt: Wir wissen worum es geht !