Bauplatzschaffung
Bei der Änderung von Grenzen im Bauland sind in den meisten Bundesländern zahlreiche Bestimmungen der verschiedenen Bauordnungen zu berücksichtigen.
In Niederösterreich ist vom Geometer im Teilungsplan ausdrücklich zu beurkunden, dass die Bestimmungen der Bauordnung eingehalten wurden.
Besonders Augenmerk ist dabei darauf zu legen, dass
- vorgeschriebene Mindestabstände zwischen Grenzen und Gebäuden eingehalten werden,
- Hausmauern an der Grundgrenze als Brandwände (öffnungslos, ohne Dachvorsprung) ausgebildet sind,
- die neugeformten Grundstücke eine geeignete und zulässige Anschlussmöglichkeit an das Öffentliche Gut haben.
Oft
ist es notwendig, dass im Zuge einer Parzellierung Grundstücke zu
Bauplätzen im Sinne §11 NÖ Bauordnung (NÖBO) erklärt werden. Damit
verbunden ist die Vorschreibung einer
Aufschließungsabgabe gem § 38 NÖBO, die - abhängig von Grundstücksgröße und zulässiger Gebäudehöhe - viele tausend Euro betragen kann.
Bei der Vergrößerung eines bestehenden Bauplatzes wird oft ein Differenzbetrag in Form der Ergänzungsabgabe gem § 39 NÖBO vorgeschrieben der ebenfalls einige tausend Euro betragen kann.
Um
abschätzen zu können, ob derartige Abgaben anfallen und wie hoch diese
ausfallen können, sind zumeist Vorerhebungen auf den Gemeindeämtern und
Besprechungen mit der Baubehörde notwendig.
Den
verantwortungsbewussten Ingenieuren der AREA Vermessung ZT-GmbH ist es
ein besonders Anliegen, Sie schon vor Arbeitsbeginn über die zu
erwartenden Kosten umfassend zu informieren.
Bei intelligenter Umsetzung der Teilung können diese Abgaben manchmal erheblich reduziert oder ganz vermieden werden.
Hier macht sich der Wert einer umfassenden Beratung ganz besonders bemerkbar !