Grenzänderung
Für jede Änderung von Grundstücksgrenzen ist ein Teilungsplan notwendig. In dieser Vermessungsurkunde werden die Trennflächen ausgewiesen, die von einem Grundstück abgeschrieben und einem anderen Grundstück zugeschrieben werden.
Aufgabe des Geometers ist die Erstellung der Vermessungsurkunde und üblicherweise auch Einholung der Planbescheinigung beim Vermessungsamt.
Je nach Flächenwidmung sind noch zusätzliche Bewilligungen notwendig, die vom Geometer, dem Notar oder dem Eigentümer selbst eingeholt werden können. In jedem Bundesland gelten dabei andere Bestimmungen.
Die Experten der AREA Vermessung ZT-GmbH stehen Ihnen für kompetente Beratungen gerne zur Verfügung und haben Erfahrung mit Grundteilungen in den Bundesländern Niederösterreich, Wien, Burgenland und Steiermark.