Wegausscheidung

Liegenschaftsvermessungen Wegausscheidung

(Vermessungen gem § 15 LiegTeilG)

Für die Verbücherung von bestimmten Anlagen (zumeist Wegen, aber auch Gewässern und Leitungstrassen) ermöglicht das Liegenschaftsteilungsgesetz in den §§ 15 ff ein vereinfachtes Verfahren zur deren Verbücherung:

Der Teilungsplan wird vom Vermessungsamt direkt an das Grundbuch weitergeleitet.

Verträge für die Eigentumsübertragung, sowie eine Vielzahl von Bewilligungen, die bei normalen Grenzänderungen verlangt werden, sind in diesem Verfahren nicht notwendig.

Die AREA Vermessung ZT-GmbH hat jahrzehntelange Erfahrung in der Vermessung von Autobahnen, Güterwegen, Privatstraßen, Bächen u.v.m. und unterstützt auch Sie gerne bei der vereinfachten Verbücherung von Wegen und anderen Anlagen.