Wegausscheidung
(Vermessungen gem § 15 LiegTeilG)
Für die Verbücherung von bestimmten Anlagen (zumeist Wegen, aber auch Gewässern und Leitungstrassen) ermöglicht das Liegenschaftsteilungsgesetz in den §§ 15 ff ein vereinfachtes Verfahren zur deren Verbücherung:
Der Teilungsplan wird vom Vermessungsamt direkt an das Grundbuch weitergeleitet.
Verträge
für die Eigentumsübertragung, sowie eine Vielzahl von Bewilligungen,
die bei normalen Grenzänderungen verlangt werden, sind in diesem
Verfahren nicht notwendig.
Die AREA Vermessung ZT-GmbH hat
jahrzehntelange Erfahrung in der Vermessung von Autobahnen, Güterwegen,
Privatstraßen, Bächen u.v.m. und unterstützt auch Sie gerne bei der
vereinfachten Verbücherung von Wegen und anderen Anlagen.