Verhaimung
Für
den Aufstau eines Fließgewässers ist die Einräumung eines Wasserrechts
notwendig. Zum Schutz der Interessen von Oberliegern und Unterliegern
wird von der Behörde ein zulässiges Staumaß definiert, das im
Allgemeinen in Bezug auf einen werksbezogenen Höhenbezugspunkt - den
sogenannten Haimstock - angegeben wird.
Die bewilligte Stauhöhe wird gemäß Staumaßverordnung gekennzeichnet.
Die Dokumentation der Höhenlage einer Stauanlage erfolgt gemäß Wasserrechtsgesetz im Haimprotokoll.
Durch
die jahrelange Tätigkeit auf diesem Gebiet kennt man in der AREA
Vermessung ZT-GmbH die Anforderungen der Behörde und ist mit den
einschlägigen Begriffen bestens vertraut.
Kurz gesagt: Wir wissen worum es geht !